Vermögenswirksame Leistungen: Clever sparen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber auf Grund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers erbringt und ihn somit bei der Vermögensbildung unterstützt. Nachteil: VWL sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig. Da VWL aber Bestandteil des Lohns beziehungsweise des Gehalts des Arbeitnehmers sind, können sie im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) in eine bAV umwandeln.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) können anstelle einer klassischen Vermögensanlage (Bank-, Bau- oder Investmentfondssparvertrag) auch bei der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) investiert werden. Wer etwa die vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, kann Steuern und Sozialabgaben sparen. Das rechnet sich vor allem für Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten.
Wandelt der Arbeitnehmer auch die so erzielte Steuer- und Sozialabgabenersparnis um, verdoppelt sich bei gleichem Nettogehalt in etwa der Anlagebetrag, der in die bAV fließt. Der positive Effekt: Höhere Alterseinkünfte werden aufgebaut. Zudem wird der bAV-Vertrag nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, und bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Betriebliche Altersversorgung verdoppelt vermögenswirksame Leistungen
Finanzierungsform
Ob die zusätzliche Zahlung der vL als arbeitgeberfinanziert oder als Entgeltumwandlung angesehen wird, hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Nachdem die Entgeltumwandlung nun doch dauerhaft sozialabgabenfrei ist, ist diese Entscheidung im Ergebnis nur noch für das Bezugsrecht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen von Bedeutung.
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* Beispiel: Arbeitnehmer 37 Jahre, monatliches Bruttogehalt 3.000 EUR, Steuerklasse 1, Kirchensteuerpflichtig (NRW), Arbeitgeberanteil VWL 40 EUR.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick!
- Hartz-IV-sicher, d.h. keine Anrechnung auf Ihr Vermögen.
- Rentable Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in eine sichere, langfristige Altersvorsorge anstatt kurzfristiger Sparziele.
- Mit einer VWL-Rente können Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung verwirklichen, um sich eine zusätzliche Rente aufzubauen.
- Durch die Umwandlung des Anspruchs auf vermögenswirksame Leistungen lässt sich eine attraktive Zusatzrente sichern, ohne dass der Beschäftigte einen Cent weniger netto im Portemonnaie hat!
- Dabei finanziert sich ein beachtlicher Teil der Beiträge aus der Steuer- und der Sozialversicherungsersparnis.
- Wenn Sie einmal die Beiträge nicht zahlen können (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), kann VWL-Rente für Sie beitragsfrei gestellt werden.
- Wahlfreiheit zwischen monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalzahlung.
Wie hoch Ihr persönlicher Vorteil ist, rechnen wir Ihnen gerne aus. Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin.
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