Versorgungslösungen für alle Mitarbeiter

Je nach Position, Berufsbild und Lebenssituation stehen für die Mitarbeiter unterschiedliche Bedürfnisse im Vordergrund. Deshalb passt FinanzKonzept jedes bAV-Konzept an die individuelle Situation des Unternehmens an.

Nutzen Sie daher jetzt die betriebliche Altersversorgung (bAV) als gezieltes Personalinstrument für die Mitarbeitermotivation. Die bAV bietet Ihnen zahlreiche Ansätze, um dieses Ziel effektiv zu erreichen.

Ob Führungskraft, Fachkraft oder Minijobber: Für alle Mitarbeiter muss die Grundversorgung im Alter gesichert sein.
Bei Familien ist die Absicherung von Todesfallrisiken unverzichtbar.
Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, sollte sich rechtzeitig vor den Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit schützen.



Mit der Entgeltumwandlung erfolgreich Mitarbeiter binden und gewinnen!

Gute und motivierte Mitarbeiter sind Ihr Kapital

Der demografische Wandel macht sich zunehmend auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar: In vielen Branchen gelten qualifizierte Mitarbeiter bereits heute als Mangelware! Immer öfter stehen Arbeitgeber vor der Frage: „Wie motiviere ich Arbeitnehmer, sich für mein Unternehmen zu entscheiden, und an uns zu binden?“

Betriebliche Altersversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung

In Zeiten niedriger Renten wird der Wunsch, den Lebensstandard auch im Alter oder bei Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalls zu halten, für Mitarbeiter immer wichtiger.

Nutzen Sie daher Ihre Chance zur Mitarbeitersicherung und Mitarbeiter-motivation durch einen aufwandsneutralen Arbeitgeberbonus zur bAV:
Ihr Aufwand bleibt gleich.
Ihre Mitarbeiter erhalten mehr Rente.
Sie steigern die Mitarbeiterbindung und senken gleichzeitig Ihre Fluktuationskosten.

Je höher Ihre Beteiligung an der bAV ist, umso fester ist die Mitarbeiterbindung – das ist Ihre Chance als Arbeitgeber!



bAV-Rente: Gehaltserhöhungen günstiger gestalten!

Mit der betrieblichen Altersversorgung können Sie 20% Lohn-Nebenkosten sparen

Investieren Sie eine in diesem oder im nächsten Jahr geplante freiwillige Gehaltserhöhung in die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter!

Attraktive bAV statt Gehaltserhöhungen

Punkten Sie bei Ihren Mitarbeitern mit einer attraktiven bAV anstatt mit Gehaltserhöhungen, von denen unter dem Strich netto nicht viel übrig bleibt!

Die bAV kann genutzt werden zum Aufbau
einer Altersversorgung
eines Berufsunfähigkeitsschutzes
einer Hinterbliebenen-Absicherung für den Todesfall

Nicht nur das Gehalt entscheidet

Für immer mehr Mitarbeiter spielen neben der Höhe des Gehalts noch viele weitere Faktoren bei der Wahl des Arbeitgebers eine Rolle. Das ist Ihre Chance als Arbeitgeber, mit vorausschauenden Versorgungskonzepten zu überzeugen. Denn in Zeiten niedriger Renten wird der Wunsch immer wichtiger, den Lebensstandard auch im Alter oder bei einem vorzeitigen Versorgungsfall zu erhalten.

FAZIT: Von einer Gehaltserhöhung bleibt in den meisten Fällen unter dem Strich netto nicht viel übrig. Die bAV ist hier eine clevere und attraktive Alternative!




Mehr Produktivität für Arbeitgeber – mehr Rente für Minijobber!

Den Anspruch auf eine Entgeltumwandlung clever nutzen

Der Staat belohnt die Eigenvorsorge z.B. zugunsten einer Direktversicherung mit einer attraktiven staatlichen Förderung. Der Minijobber kann so bis zu 4% der BBG GRV (West) steuer- und sozialabgabenfrei in seine Betriebsrente investieren.

„Minijob-Rente“ macht Minijobs für neue Mitarbeiter noch attraktiver

Zu tun gibt es für viele Minijobber mehr als genug, die Stundenzahl wird jedoch durch die Minijob-Grenzen eingeschränkt. Gleichzeitig möchten viele Minijobber gerne eine eigene Altersvorsorge aufbauen, können sich dies aber finanziell nicht leisten.

Clevere Win-win-Lösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beide Seiten vereinbaren eine höhere Stundenzahl, wobei das Gehalt oberhalb der 450-Euro-Grenze als Beitrag für die Betriebsrente genutzt wird. Der Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2018 bei 260 Euro.
  • Alle Vorteile der Minijob-Regelungen bleiben erhalten.
  • Der Arbeitnehmer erhält eine zusätzliche Altersversorgung, der Arbeitgeber profitiert von höherer Produktivität.

„Minijob-Rente“: auch bei bestehenden Minijobs eine gute Lösung

Beide Seiten vereinbaren auch hier eine Aufstockung der Arbeitszeit, deren Vergütung für eine Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersversorgung genutzt wird.
Der Status des Minijobs bleibt dabei erhalten.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gemeinsam!

Vorteil für Arbeitgeber: mehr Produktivität bei sinkenden Arbeitskosten, Vorteil für Arbeitnehmer: attraktive Zusatzrente durch geringe Mehrarbeit



Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz – effektiv für beide Seiten!

Ein Berufsunfähigkeitsschutz ist für Ihre Mitarbeiter von hohem Wert

Der Staat bietet im Fall einer Invalidität nur noch eine geringe Erwerbs-minderungsrente (volle EMR max. ca. 36% vom Brutto, halbe EMR max. ca. 18%). Die im Durchschnitt gezahlte Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Jahr 2015 lediglich 730 Euro/Monat.

Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit



Heben Sie sich mit dem steuerlich geförderten BU-Schutz für Mitarbeiter gezielt vom Wettbewerb ab und stärken Sie so Ihre Position als attraktiver Arbeitgeber!

Vorteilhafte Kollektivverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Bereits ab 5 zu versichernde Personen
Möglichkeit zur Bildung von kollektiven Berufsgruppen (zwecks Beitragsharmonisierung)
Günstige Beiträge durch Kollektivvertragskonditionen
Beitragsfreier Versicherungsschutz für die Dauer von 4 Monaten nach Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Einkommensschutz ist heute unverzichtbar! Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter eine bezahlbare Absicherung zu bekommen.



Die Vor­teile im Überblick

Minimaler Verwaltungsaufwand
Unkompliziert in der Handhabung
Auslagerung der Versorgungspflichten und -risiken
Bilanzneutral
Beiträge sind Betriebsausgaben – auch bei Entgeltumwandlung
Ersparnis bei Sozialversicherungsabgaben (Alternativ auch Weitergabe als Arbeitgeberzuschuss zur Mitarbeitermotivation möglich)
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Steuervorteile nutzen
Problemlose Mitgabe bei Arbeitgeberwechsel ohne Belastung für Sie




Natürlich beraten wir Sie auch gerne ausführlich im persönlichen Gespräch.

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