Das Versorgungswerk ist Branchenstandard für Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen

 

Nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung sind im Jahr 2002 zahlreiche Branchenversorgungswerke entstanden. Unter anderem auch die KlinikRente. KlinikRente bietet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der deutschen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen staatlich gefördete Vorsorgemöglichkeiten.

Ein wesentlicher Pluspunkt dieser Versorgungswerke liegt neben den reduzierten Kosten, der einfachen Administration und der unkomplizierten Mitnahme der Versorgung bei Arbeitgeberwechsel in deren Stabilitätsarchitektur. Zudem werden diese Versorgungswerke, was arbeits- oder steuerrechtliche Fragen betrifft, in der Regel branchenspezifisch weiterentwickelt. Doch dies sind nicht die entscheidenden Gründe! Langfristige Stabilität ist das A und O kompetenter betrieblicher Altersversorgung. Dieser Satz macht die eigentliche Aufgabe, bzw. den Sinn von Versorgungswerken klar. Versorgungswerke sind in der Lage, langfristig eine hohe Stabilität zu gewährleisten.

KlinikRente ist Standard für alle stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen und alle ambulanten Einrichtungen ab 75 Arbeitnehmer.

Dazu gehören folgende Einrichtungen:

  • Krankenhäuser in privater-, kommunaler- und freigemeinnütziger Trägerschaft
  • Reha-Kliniken in allen Trägerschaften
  • ambulante Reha-Einrichtungen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen
  • MVZ- Medizinische Versorgungszentren
  • Einrichtungen von DRK, AWO u.ä.
  • Verbände und Geschäftsstellen von Verbänden im Gesundheitswesen

 
Im Rahmen der KlinikRente können Sie die Direktversicherung und die Unterstützungskasse Ihren Mitarbeitern anbieten.

Detailinformationen, Aktuelles sowie Tipps können Sie jederzeit auch hier anfordern .

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