Was passiert wenn man arbeitsunfähig wird?
Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig werden, sind zunächst durch den Arbeitgeber und die Krankenversicherung abgesichert.
Wer länger krank ist, kann eine staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen und gegebenenfalls zusätzlich Leistungen aus einer privaten Versicherung beziehen.
Im Prinzip braucht jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings haben Berufsanfänger erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, obwohl sie von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Aber auch nach Ablauf dieser fünf Jahre reicht die staatliche Versorgung nicht aus. Eine zusätzliche Private Versicherung zur Vorsorge ist also notwendig.
Der Rücken macht einfach nicht mehr mit. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen bereitet längeres Sitzen höllische Schmerzen, an körperliche Arbeit ist nicht zu denken. Egal ob Elektriker oder Sachbearbeiterin – eine solche Diagnose kann das berufliche Ende bedeuten.
Dieses Szenario ist realistisch. Denn laut der Deutschen Rentenversicherung schafft es jeder fünfte Deutsche nicht, bis zur Altersrente zu arbeiten, sondern bezieht vorher eine Erwerbsminderungsrente. Noch mehr Menschen dürften im Laufe ihres Arbeitslebens zeitweise berufsunfähig sein, können also durch Krankheit oder Unfall ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben.
Wer berufsunfähig wird und daher ohne Einkommen dasteht, dem droht der finanzielle Ruin. Denn die staatliche Absicherung ist mit der Erwerbsminderungsrente sehr knapp bemessen und greift auch nicht in allen Fällen. Deswegen sollte jeder Berufstätige darüber nachdenken, wie er sich gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft absichert.
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Wer zahlt was und wie lange bei Verlust der Arbeitskraft?
Die staatliche Absicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, reicht für den Lebensunterhalt selten aus. Jedem, der in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht zwar eine Erwerbsminderungsrente zu. Diese lag im Jahr 2015 aber durchschnittlich nur bei etwa 728 Euro pro Monat. Das geht aus Statistiken der Deutschen Rentenversicherung hervor. Menschen, die 2015 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen, erhielten im Schnitt sogar nur 663 Euro.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommt außerdem nur, wer in keinem Beruf länger als drei Stunden arbeiten kann. Ein leitender Angestellter, der noch als Pförtner arbeiten kann, geht also leer aus. Menschen, die noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente zugesprochen. 2015 wurde etwa die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
Es ist deshalb notwendig, privat vorzusorgen für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Darauf verzichten können Sie nur dann, wenn Sie durch vorhandenes Vermögen oder durch Ihre Familie bereits ausreichend versorgt sind, also auf Ihr Arbeitseinkommen nicht angewiesen sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die umfassendste Möglichkeit zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft, ist in vielen Fällen aber auch sehr teuer. Die Kernfrage ist deshalb weniger, ob eine BU-Versicherung sinnvoll ist, sondern eher, ob Sie sich den BU-Schutz leisten können und wollen.
Zögern Sie nicht zu lange.
Bedenken Sie: Jeder Tag ohne Berufsunfähigkeitsschutz ist Ihr persönliches Risiko. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Denn er spielt bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung als Direktversicherung eine entscheidende Rolle.
Ich möchte genauer informiert werden über die Chancen, für die Zukunft vorzusorgen und Steuern zu sparen.
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