Betriebliche Altersversorgung –
das Plus vom Arbeitgeber

Betriebliche Altersversorgung kann sich lohnen. Das hat sich herumgesprochen. Erfolgreich hat sie sich – ergänzend zur gesetzlichen Rente – mittlerweile in vielen Betrieben etabliert.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die richtigen Impulse gesetzt: Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile Ihres Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisse Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrenten-Gesetzes (BetrAVG) definiert.

So funktioniert die Betriebsrente

 

Es gibt mehrere Formen der Betriebsrente. Die häufigste Form ist die Direktversicherung. Doch alle Betriebsrenten funktionieren vom Grundsatz her nach demselben Prinzip:
  1. Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge zu einer Betriebsrente um. Das nennt man auch Entgeltumwandlung. Unter Umständen unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber auch mit zusätzlichen Beiträgen.
  2. Ihre Beiträge fließen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente.
  3. Der Arbeitgeber erteilt Ihnen eine so genannte Versorgungszusage in Höhe des umgewandelten Gehalts.
  4. Später im Ruhestand erhalten Sie die Leistung – Ihre Betriebsrente – von dem Versorgungsträger ausgezahlt.


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Betriebliche Altersversorgung – auch ein Weg für mich?

Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.

Betriebsrenten haben in deutschen Unternehmen Tradition. Lange Zeit waren sie freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber. Heute haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss – wenn Sie das wollen und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung).

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können aber auch ganz oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden oder – in anderen Fällen – aus Ihrem Nettoentgelt stammen.

Die betriebliche Altersversorgung organisiert und führt in jedem Fall Ihr Arbeitgeber durch. Er wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter beziehungsweise Finanzdienstleister. Wie dies im Einzelnen abläuft, wird häufig auf betrieblicher Ebene vereinbart oder ist im Tarifvertrag festgelegt.

Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich am Aufbau der Betriebsrente der Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber aber über einen Tarifvertrag hierzu verpflichtet oder Ihr Unternehmen beteiligt sich freiwillig. Doch egal, ob Sie den Beitrag für Ihre Betriebsrente allein zahlen oder Ihr Arbeitgeber sich daran beteiligt, Anspruch auf die spätere Rentenzahlung haben in jedem Fall nur Sie als Arbeitnehmer.

Die wichtigsten Vorzüge der Betriebsrente haben wir für Sie zusammengefasst:
  • Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Dies übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge für Sie ab.
  • Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder Ihr Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Unter Umständen gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten.
  • Viele Arbeitgeber sind bereit oder auch tarifvertraglich verpflichtet, ihre Beschäftigten beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu unterstützen.
  • Bei tariflichen Modellen können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken zugeschnitten sein.
  • Sie können mehrere Förderwege nebeneinander nutzen.
  • Wird die Betriebsrente durch Beiträge aufgebaut, die direkt aus Ihrem Bruttogehalt entnommen werden (Entgeltumwandlung), bleiben diese Beiträge steuer- und abgabenfrei. Allerdings fallen wegen der Sozialabgabenfreiheit Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Rente (und zum Beispiel auch bei der Arbeitslosenversicherung) dann entsprechend geringer aus.
  • Wahlfreiheit zwischen monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalzahlung.
  • Wenn Sie einmal die Beiträge nicht zahlen können (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit), kann der Zahlbetrag reduziert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.
  • Hartz-IV sicher, d.h. keine Anrechnung auf Ihr Vermögen.

Auch für den Arbeitgeber zahlt sich dieser Vorteil aus. Deswegen beteiligen sich viele Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter.


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Oft herrscht gerade bei Arbeitnehmern Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge und deren Möglichkeiten vor. Dabei bietet diese Vorsorgeform über den Betrieb bzw. über die Firma eine optimale Ergänzung zu einer gesetzlichen Rentenversicherung. Es besteht per Gesetz sogar ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Zudem haben beide Partner, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Vorteile von dieser Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer, egal ob im Kleinbetrieb oder in einem großen Konzern, sollte sich unbedingt die Vorteile der betrieblichen Altersabsicherung zu Eigen machen. Sie ist die ideale Ergänzung zu einer ggf. zusätzlichen privaten Rentenabsicherung. Allerdings sollten Sie sich unbedingt von neutraler Stelle kompetent über die richtigen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und auch über die optimale Kombination mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge informieren lassen.

Wenn Sie auch dazu gehören, dann haben Sie in den letzten Jahren viel Geld verloren. Und dies können wir für Sie ändern.

Ergreifen Sie als Arbeitnehmer die Initiative.

Natürlich können Sie sich als Arbeitnehmer auch direkt an uns wenden. Wir beraten sie gern ausführlich.

Wir prüfen für Sie, wie viel Betriebsrente vom Staat Ihnen zusteht. Danach Erstellen wir für Sie eine persönliche Computerberechnung, wie hoch die Betriebsrente für Sie ausfällt und anschließen überprüfen wir, ob Ihr Arbeitgeber dies für Sie bereits beantragt hat.

Falls dies nicht der fall ist, teilen wir Ihnen mit, wann und wie wir mit Ihnen gemeinsam alle Einzelheiten des Antrags auf Betriebsrente durchgehen können. Anschließend gehen wir dan gemeinsam auf Ihren Arbeitgeber zu.

Wir stellen für Sie kostenlos den Antrag auf Betriebsrente, die Ihnen vom Staat zusteht.
 

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